Der Minderjährige kann alleiniger Kontoinhaber eines Kontos sein. Zur Kontoeröffnung ist eine Geburtsurkunde oder ein Ausweis sowie die Identifikation (PostIdent) aller gesetzlicher Vertreter notwendig. Bei Alleinerziehenden benötigen wir den Nachweis der Einzelerziehungsberechtigung sowie die Unterschriften aller gesetzlicher Vertreter. Bitte erteilen Sie für dieses Konto einen separaten Freistellungsauftrag, lautend auf den Kontoinhaber mit Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.