Vergütungsplan

Vergütungsplan "online Maklervertrag"

Wie sehr Sie von Empfehlungen profitieren können, sehen Sie an diesem Beispiel, das hier zur Verdeutlichung nur einen der vielen möglichen Wege beschreibt, wie sich Empfehlungen zum Vorteil aller Beteiligten verbreiten können!

Das hier gezeigte Beispiel geht von der unserer Meinung nach durchaus machbaren Annahme aus, dass nach 7 erfolgreichen Empfehlungen in der 1. Ebene jeder weitere Partner genau 5 mal erfolgreich weiterempfiehlt.

Hier sehen Sie, wie die Prämien verteilt werden:

hier sehen Sie, in welchen Dimensionen sich das für Sie in der Summe auswirken kann.

Unter der Annahme, dass jeder nur 5 mal (!) erfolgreich weiterempfiehlt, würde Ihnen
dies bereits in der 4. Ebene monatlich umgerechnet über 1.313.- € Prämien einbringen !

 

Das hier gezeigte Beispiel geht von einer machbaren Annahme aus, dass nach 7 erfolgreichen Empfehlungen in der 1. Ebene jeder weitere Partner genau 7 mal erfolgreich weiterempfiehlt.

hier sehen Sie, in welchen Dimensionen sich das für Sie in der Summe auswirken kann.

Unter der Annahme, dass jeder nur 7 mal (!) erfolgreich weiterempfiehlt, würde Ihnen
dies in der 4. Ebene monatlich umgerechnet über 3.602.- € Prämien einbringen !

 

Es gibt folgende drei Bedingungen, um in den Genuß der hier beschriebenen indirekten Prämien zu kommen:

  1. Die wie hier beschriebenen Prämienanteile eines Empfehlungsgebers kommen bei ihm gemäß den AGBs monatlich als eine Summe zur Auszahlung. In den (zur Zeit monatlich erfolgenden) Abrechnungen kommen Prämienanteile für DIREKTE Empfehlungen IMMER zur Auszahlung UND GEMÄSS der Anzahl seiner DIREKTEN Empfehlungen kommen bei ihm nach und nach auch alle Ebenen der INDIREKTEN Prämien zur Auszahlung - vorher jedoch nicht! Sichern Sie sich daher unbedingt rechtzeitig ALLE DIESE IHNEN MÖGLICHEN INDIREKTEN PRÄMIEN durch 7 erfolgreiche Vermittlungen - so schöpfen Sie durch eine einmalige Aktion für die gesamte nachfolgende Zeit Ihr Prämienpotential vollständig aus!
  2. Ein Empfehlungsgeber muß geschäftsfähig sein, also mind. 16 Jahre alt.